SEMINARHAUS

Allgemeine Geschäftsbedingungen...

...für Seminarhaus und Landschulheim

Das Schullandheim Schwalbenhof e.V .wird von dem gemeinnützigen Trägerverein Schwalbenhof e.V. bewirtschaftet.

Ziel des Schwalbenhof e.V. ist die Förderung der Jugend- und Erwachsenenbildung. Dazu bietet der Schwalbenhof e.V. z.B. Klassenfahrten, Projekttage und insbesondere ein 14 tägiges Landwirtschaftspraktikum an.


Zwischen dem Schwalbenhof e.V. und dem Gast des Schulandheimes / Seminarhauses gelten untenstehende Geschäftsbedingungen. Mit Anmeldung erkennt der Gast diese Geschäftsbedingungen verbindlich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Anfrage und deren schriftliche Bestätigung durch den Schwalbenhof e.V.


  1. Buchung/ Abschluß des Nutzungsvertrages
    Die Buchungsanfrage des Gastes hat schriftlich/ per mail zu erfolgen. Darin enthalten sein müssen die Daten für den gewünschten Zeitraum, die Anzahl der Übernachtungen und die Personenanzahl.

    Daraufhin erhält der Gast eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Schwalbenhof e.V. und den Nutzungsvertrag über die vereinbarten Daten.
    Schulklassen, die sich zum 14 tägigen Landwirtschaftspraktikum anmelden, sind verpflichtet, wenigstens 3 erwachsene Betreuungspersonen mitzubringen. Ausserdem ist anzuraten, mindestens einen PKW dabei zu haben, um selbstständig z.B. mit SchülerInnen ins Krankenhaus fahren zu können.

  2. Zahlungsmodalitäten

    Mit Zugang des Nutzungsvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Vertrages auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Vertrag wird mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Schwalbenhof e.V. rechtskräftig. Sollte die 10 Tage Frist überschritten werden, ist der Schwalbenhof e.V. berechtigt, die Buchung zu stornieren und entsprechende Rücktrittsgebühren gemäß Punkt 4 zu berechnen.

    Der Gesamtpreis bzw Restbetrag der Buchung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung durch den Schwalbenhof e.V. fällig.

  1. Preise
    Die vom Gast zu zahlenden Preise ergeben sich ausschließlich aus der aktualisierten Preisliste des Schwalbenhof e.V. Dem Gast obliegt vor Abschluß des Nutzungsvertrages, sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.
    Übernachtungen außerhalb des Gebäudes nach Absprache (z.B. Zelt, Wohnmobil) bei vorhandener Bettenzahl im Haus führen nicht zu Preisreduzierungen.
  1. Belegungsdauer
    Die Mindestbelegungszeit für unsere Übernachtungsräumlichkeiten beträgt 2 Nächte.
  1. Rücktritt

    Nach Abschluß des Nutzungsvertrages kann der Schwalbenhof e.V. im Fall des Rücktritts vom Vertrag seitens des Gastes eine angemessene Entschädigung verlangen. Für die Höhe dieser Entschädigung ist der Zeitpunkt der schriftlich zu erfolgenden Rücktrittserklärung maßgebend:

    Rücktritt 8 bis 12 Wochen vor gemeldeter Anreise: 45% des Gesamtpreises

    Rücktritt 4 bis 8 Wochen vor gemeldeter Anreise: 65% des Gesamtpreises

    Rücktritt 1 Tag bis 4 Wochen vor gemeldeter Anreise und bei Nichterscheinen: voller Gesamtpreis

  1. Vorzeitige Abreise, Kündigung

    Der Gast ist bei vorzeitiger Abreise aus nicht vom Schwalbenhof e.V. verursachten Gründen zur Zahlung des vollen Gesamtpreises verpflichtet.

    Der Schwalbenhof e.V. ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist und den Aufenthalt mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In solchem Fall behält der Schwalbenhof e.V. seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.

  1. An und Abreise

    Die Gebäude stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise hat bis 10.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.

    Die Anreise für Schulklassen zum 14 tägigen Landwirtschaftspraktikum erfolgt Sonntags. Abreisetag ist Samstags.

  1. Platz/Hausordnung

    Der Gast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Platz- und Hausordnung verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.

    Die LehrerInnen bzw BetreuerInnen sind für ihre SchülerInnen verantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass sich diese gemäß der Platz- und Hausordnung verhalten.

  1. Haftung

    Der Nutzer haftet für alle durch unsachgemäßen Umgang mit den Einrichtungsgegenständen auftretende Schäden. Erkennbare Mängel und Schäden sind der Hausleitung sofort anzuzeigen

    Der Schwalbenhof e.V. verpflichtet sich, dem Gast die genannten Nutzungsgegenstände in einem betriebs- und funktionsfähigen sowie unfallsicheren Zustand zur Verfügung zu stellen. Es haftet für Schäden während des Aufenthaltes, die seitens des Schwalbenhof e.V. durch schuldhafte Unterlassung der Instandhaltungspflicht dem Nutzer gegenüber entstehen.

    Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Schwalbenhof-Betriebsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden.

    Der Schwalbenhof e.V. haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der nachweisbaren groben Fahrlässigkeit seinerseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Schwalbenhof e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Schwalbenhof e.V. nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche ( insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung ), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

  1. Aufrechnung
    Der Gast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
  1. Gerichtsstand
    Der Gast kann den Schwalbenhof e.V. nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Schwalbenhof e.V. ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Schwalbenhof e.V. maßgebend.

(Stand: 01.05.2022)

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